Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Firma MK Glasreinigung, Dillinghofweg 13, 91126 Schwabach

§1 Vertragsbestandteile

Auftragsausführungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung und Geltung unserer nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, die vom Auftraggeber uneingeschränkt anerkannt werden. Diese gelten im kaufmännischen Verkehr für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie schriftlich anerkannt sind. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.

 

§2 Nebenleistungen des Auftraggebers

Das zur Reinigung notwendige Wasser und der Strom werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

§3 Leistungszeit

Die Leistungen werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

§4 Auftragsumfang und Örtlichkeiten

Der Auftraggeber ist für die richtige Beschreibung und Größe der zu reinigenden Örtlichkeit verantwortlich. Der Auftraggeber hat die zu reinigenden Örtlichkeiten/Räumlichkeiten frei zugänglich zu halten. Der Auftraggeber haftet dafür, dass ein ordnungs-gemäßer Arbeitsablauf und eine ordnungsgemäße Arbeitsausführung gewährleistet sind. Der Auftraggeber haftet weiter dafür, dass die jeweils gültigen Unfallschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die zu putzende Bereiche sowohl im Außen- als auch im Innenbereich frei zugänglich sind. Andernfalls kann die Firma MK Glasreinigung die Leistung verweigern. Der Auftraggeber haftet für diesen Fall für alle sich hieraus ergebenden Schäden und Verzögerungen.

 

§5 Ausführungstermine und Unterbrechung der Reinigung 

Ausführungstermine und Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Fixtermine sind schriftlich zu vereinbaren. Die Firma MK Glasreinigung kündigt Ausführungstermine grundsätzlich vorher an. Wird der Firma MK Glasreinigung die Leistungserbringungen aus Gründen unmöglich, die diese nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kriegs- oder Streikfall, Aussperrung, Unruhen und andere Fälle höherer Gewalt und auf Grund ungünstiger Witterungs-/Wetterbedingungen, kann diese ihre Leistungen unterbrechen oder zweckmäßig umstellen und verschieben. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 


 

§6 Abnahme

Eine förmliche Abnahme der Leistungen der Firma MK Glasreinigung erfolgt nicht. Die Leistungen gelten als auftragsgerecht ausgeführt und abgenommen, sollte der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden schriftlich Einwendung erheben.

 

§7 Haftung und Haftungsbegrenzung

Eine Haftung der Firma MK Glasreinigung einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sowie Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangene Gewinne und für nicht vorhersehbare Schäden, wir ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz sowie um Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Eine Haftung der Firma MK Glasreinigung ist auf jeden Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Ein Schadensersatz wir auch der Höhe nach auf maximal 50% der Werklohnforderung beschränkt. Der Firma MK Glasreinigung bleibt nachgelassen, einen niedrigen Schaden nachzuweisen.

 

§8 Salvatorische Klausel 

Sollt einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt eine Klausel als vereinbart, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt. Gleiches gilt auch für Lücken des Vertrages.

 

§9 Gerichtsstandsvereinbarung

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma MK Glasreinigung. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, wird der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten das für den Sitz der Firma MK Glasreinigung zuständige Gericht vereinbart.

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